Radon macht krank, aber warum? Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, welches je nach Beschaffenheit des Erdbodens, der meteorologischen Bedingungen sowie der Jahres- und Tageszeit aus dem Boden austritt. Es bildet sich in nahezu allen Böden durch den natürlichen Zerfall von Uran. Auf der ganzen Welt, in Europa und in ganz Deutschland. Gelangt es ins Freie, so vermischt es sich schnell mit der Umgebungsluft und stellt keine unmittelbare Gefahr dar. Jedoch zählt Radon in Deutschland zu den am häufigsten vorkommenden Innenraumschadstoffen, die bei erhöhter Konzentration als gesundheitsgefährdend eingestuft sind. Neben dem Zigarettenrauchen gilt Radon als zweitwichtigste Ursache für Lungenkrebserkrankungen.
Eingenschaften
gesundheitliche Grenzwerte
Konzentrationen in Deutschland/Jahr
Innenräume Ø 50 Bq/m3 Luft | im Freien Ø 10 Bq/m3 Luft | im Boden Ø 20.000 Bq/m3 Luft
Wie kommt es in unsere Lebensräume?
Bei Gebäuden mit einer undichten Hülle (Risse, Löcher, Kabel- und Rohrdurchbrüchen usw.), kann das Gas mit der Bodenluft ungehindert in das Gebäude eindringen und zu erhöhten Konzentrationen in Innenräumen auf allen Etagen führen. Ebenso kann Radon aus natürlichen Baumaterialien austreten, die in ein Gebäude eingebracht sind.
Maßnahmen
Oft reichen kleine Maßnahmen aus, um das Erkrankungsrisiko auszuschließen oder deutlich zu senken.
Gesetzliche Verordnungen
27.06.2017 Neues deutsches Strahlenschutzgesetz tritt in Kraft
01.01.2019 gemäß §126 StrlSchG gilt ein Radon-Refferenzwert von 300Bq/m³ für Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume
31.12.2020 Radonvorsorgegebiete werden vom BfS veröffentlicht
Arbeitsschutz: Für Arbeitgeber besteht die gesetzliche Pflicht gem. §127, Abs.1 Satz 1 StrlSchG, an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen innerhalb der definierten Vorsorgegebiete in Keller und EG eine Langzeitmessung über 12 Mon. durchzuführen.
Spätestens bis zum 30.06.2022 ist diese nachzuweisen. Je nach Messergebnis sind dann weitere Schutzmaßnahmen im gesetzlichen Rahmen umzusetzen.
Vorsorgepflicht
Für private bestehende Wohngebäude sieht das Strahlenschutzgesetz keine Pflicht zum Handeln vor. Für private Neubauten gilt die Pflicht, durch bauliche Maßnahmen das Eindringen von Radon weitgehend zu verhindern. Werden Gebäude zum Arbeiten genutzt, sind die für die jeweiligen Arbeitsplätze Verantwortlichen verpflichtet, die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss zu messen. Beträgt die Konzentration von Radon an diesen Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um dort die Radon-Konzentration zu senken.
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